Amtsgericht Halle (Saale)
zur digitalen Gerichtstafel (5)Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (5 insgesamt)
Einfamilienhaus
Zwangsversteigerung in
06120 Halle (Saale)
1/2 Anteil an unbebautem Grundstück
Zwangsversteigerung in
06193 Petersberg
Wohnhaus und Nebengebäude
Zwangsversteigerung in
06116 Halle (Saale)
Mehrfamilienhaus, Flachbau
Zwangsversteigerung in
06193 Wettin-Löbejün
Sicherheitsleistung
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto oder
4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung auf folgendes vom Amtsgericht angegebene Konto erfolgen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt.
IBAN: DE09 8100 0000 0081 0015 22 (= Konto Amtsgericht Halle (Saale))
BlC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115-1308 - 55 K ... (Bitte vollständiges Aktenzeichen angeben!!!)
Überweisung aus dem Ausland:
- siehe oben für Sicherheitsleistung
Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.